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Den Immobilienwert durch den Anbau eines Balkons steigern

Den Immobilienwert durch den Anbau eines Balkons steigern

3. August 2021
Immobilienwertsteigern Balkon anbauen

Vermieter und Immobilienbesitzer, die das eigene Haus oder die Wohnung verkaufen oder vermieten möchten, können diese aufwerten indem Wertsteigernde Maßnahmen durchgeführt werden. Dazu gehört auch der Anbau eines Balkons, der mit Kosten und Aufwand verbunden ist. Wann lohnt sich der Anbau eines Balkons als wertsteigernde Maßnahme? Und was müssen Eigentümer dabei beachten?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Balkone sind besonders im Sommer beliebt und bieten eine Möglichkeit, sich vom stressigen Alltag zu erholen. Nicht nur Wohnungsbesitzer und Mieter schätzen ihren Balkon. Auch einige Hausbesitzer bauen sich trotz Garten einen Balkon an. Denn dieser vergrößert nicht nur die Wohnfläche einer Immobilie, sondern bringt bei einem Verkauf mehr Geld ein. Natürlich profitieren auch Vermieter wegen den möglichen höheren Mieteinnahmen vom Anbau eines Balkons.

Doch ohne Baugenehmigung darf kein Balkon angebaut werden. Jedes Bundesland besitzt seine eigene Landesbauordnung. Bauvorgaben für einen Balkon weichen daher, je nachdem wo der Eigentümer wohnhaft ist, voneinander ab. Zudem muss entschieden werden, welche Balkonart angebaut werden soll. Allgemein ist der Anbau gut zu planen. Der Makler kann abschätzen, ob sich aus wertsteigernder Perspektive im individuellen Fall ein kostenintensiver Balkonanbau für die Immobilie lohnt. Neben der Expertenvermittlung kann der Makler verkaufsbereite Eigentümer bei allen Phasen des Verkaufsprozesses unterstützen.

Das muss beachtet werden

Aufwandskosten und Zeit sind vor allem von der Bauweise des Balkons abhängig. Bei einem selbsttragenden Vorstellbalkon ist der Aufwand geringer als bei einem freitragenden Balkon, bei dem auf jeden Fall ein Statiker hinzu gezogen werden muss. Der Balkon ist ein sicherheitsrelevantes Bauwerk und wird daher von Fachleuten angebaut sowie zusätzlich von einem Sachverständigen geprüft.

Schon bevor der Bau beginnt, sollte vor der Beantragung ein Bauingenieur oder ein Architekt als Statikexperte hinzugezogen werden. Hier bekommen Eigentümer fachliche Beratung zur Größe, der Geländerart, dem richtigen Standort und der Art der Tür sowie viele weitere notwendige Aspekte, die vor dem Anbau eine Rolle spielen. Für die Expertensuche können sich Eigentümer Hilfe bei einem Makler holen.

Die Bauweise bestimmt die Kosten

Die Kosten des Anbaus lassen sich nicht allgemein vorhersagen. Wie der Balkon eingebaut wird, welche Materialien genommen werden sowie die Art der Tür und des Geländers, haben Auswirkungen auf die Gesamtkosten. Insgesamt gibt es drei Balkonarten. Sicher ist, dass der selbsttragende Balkon die günstigste Balkonart ist und der freitragende Kragarmbalkon die teuerste. Der Anbaubalkon, der teiltragend ist, liegt von den Gesamtkosten her im Mittelfeld. Je mehr Baumaterial für die Umsetzung des Wunschbalkons verwendet werden muss, desto tiefer müssen Vermieter und Eigentümer ins Portemonnaie greifen.

Wollen Sie Wissen, ob sich der Anbau eines Balkons als wertsteigernde Maßnahme für Sie rentiert? Oder brauchen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns!

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

https://www.mein-eigenheim.de/umbau-und-anbau/anbauten-und-balkone-richtig-planen.html

https://www.presseportal.de/pm/24964/3912202

https://kommunikation2b.de/wohnraeume-aufwerten-und-erweitern/

https://praxistipps.focus.de/balkon-verlaengern-und-erweitern-das-muessen-sie-wissen_109430  

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © SunnyGirl94/ depositphotos.com

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