In rund 80 Prozent der zwischen Oktober 2002 und Juni 2010 geschlossenen Immobilien-kreditverträgen gibt es fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die meisten Kredtinehmer können deshalb aus teuren Immobilienkrediten aussteigen und wegen der stark gesunkenen Zinsen eine Menge Geld sparen. Das Widerrufsrecht galt zunächst unbefristet, doch der Bundestag hat jetzt beschlossen, dass es zum 22. Juni 2016 endgültig ausläuft. Verbraucher sollten also schnell klären, ob sie alte Kreditverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen widerrufen wollen. Auch längst abbezahlte oder abge-löste Verträge können widerrufen werden. Wer eine Vorfälligkeits-entschädigung zahlen musste, hat Anspruch auf Erstattung durch die Bank oder Sparkasse. Zusätzlich muss das Kreditinstitut heraus-geben, was es mit dem bemängelten Vertrag erwirt-schaftet hat. Die Inanspruchnahme der Verbraucherzentrale oder eines Anwalt ist im Zweifel empfehlenswert. Die Durch-setzung des Widerrufs-rechts muss wahrscheinlich vor Gericht erfolgen. Verbraucher haben aber nach der rechtzeitigen Abgabe ihres Widerrufs noch bis mindestens Ende 2019 Zeit zu entscheiden, ob und was sie unternehmen. Aktuell entwickelt sich die Recht-sprechung nach Ansicht der Stiftung Warentest verbraucherfreundlich.










