Dieser bequemen Praxis steht hierzulande entgegen, dass die Betreiber der sogenannten kostenfreien Hotspots für Rechtsverstöße ihrer Kunden oder Nutzer belangt werden können. Mit der aktuellen Reform des Telemediengesetzes (TMG) will die Bundesregierung die Verbreitung öffentlicher WLAN-Zugänge verbessern. Anbieter von drahtlosen Internetzugängen sollen künftig für Rechtsverstöße ihrer Kunden nicht mehr haften, wenn sie bestimmte Sicherheitsvorkehrungen beachten. Für die Wohnungsunternehmen ist die geänderte Rechtsauffassung von Bedeutung, weil sie ihren Mietern dann einen Hotspot zur Verfügung stellen und die freie Nutzung ermöglichen können. Bislang scheiterten derartige Vorgaben an der sogenannten Störerhaftung, denn Wohnungsunternehmen sollten für etwaige Straftaten der WLAN-Nutzer mitverantwortlich sein. Wegen der hohen rechtlichen Risiken gibt es derzeit kaum öffentlich zugängliche Quartiersnetze. Nun soll die Störerhaftung weitgehend abgeschafft werden. Noch ist nicht völlig klar, welche Sicherheitsmaßnahmen für Hotspot-Betreiber gefordert werden. Die Rede ist von Zugangscodes für jeden einzelnen Nutzer. Praktikabler wäre es, wenn die Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des öffentlichen WLAN einfach durch ein Häkchen bestätigen müssten.










