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Mythos Makler: was kann er, was darf er? Teil 3

Mythos Makler: was kann er, was darf er? Teil 3

24. November 2022
Zeichnung eines Einhorns auf Wolken - Makler Mythos Teil 3

Vorurteile gegenüber Maklern gibt es einige. Aber treffen sie tatsächlich zu? In der Regel geht es darum, was ein Makler tun darf und was er tun kann. Lesen Sie hier, was an den Maklermythen wirklich dran ist.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Mythos 7: Makler bevorzugen bestimmte Käufergruppen. Ob sie sich die Immobilie überhaupt leisten können, wird hinterher festgestellt.

Dieser Mythos entspricht nicht der Realität.

Zu den Aufgaben des Maklers gehört auch, die Prüfung, ob sich ein Interessent die betreffende Immobilie leisten kann. Hierzu führt er im Vorfeld eine Bonitätsprüfung durch. Schließlich möchte kein Verkäufer eine Rückabwicklung des Immobilienverkaufs erleben, weil die Finanzierung geplatzt ist.

Makler haben mehr Möglichkeiten als Privatpersonen, die Zahlungsfähigkeit eines Kaufinteressenten zu checken. Nur wenn der Interessent eine Finanzierungszusage seiner Bank vorlegen kann, wird die Immobilie für ihn reserviert. An wen die Immobilie am Ende geht, entscheidet allein der Verkäufer.

Mythos 8: Makler sind nicht verpflichtet, bei Eigentümern vertieft nachzuforschen (beispielsweise ob eine Baugenehmigung vorliegt). Sie dürfen sich auf Auskünfte des Verkäufers verlassen. Dieser ist zwar zur Wahrheit verpflichtet, kann jedoch bei einer längeren Historie der Immobilie mit vielen Vorbesitzern nicht alles wissen. Daher ist der Haftungsnachweis gegenüber Maklern häufig schwer.

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Makler sind verpflichtet, alle übermittelten Informationen zu plausibilisieren. Dazu sind sie aufgrund ihrer Sachkenntnis auch in der Lage. Verschweigt der Makler wissentlich relevante Informationen, haftet er dafür; verschweigt der Verkäufer etwas gegenüber dem Makler, kann der Makler dafür nicht in Haftung genommen werden.

Allerdings ist der Makler zu standesgemäßen Nachforschungen verpflichtet und darf die Ergebnisse dem Interessenten nicht vorenthalten. Die Rechtsprechung ist hier in den letzten Jahren deutlich strenger geworden. Das verstärkt die Kompetenz und Professionalisierung der Immobilienberater.

Mythos 9: Makler bieten keine unabhängige Finanzierungsberatung an.

Dieser Mythos ist nur teilweise richtig.

Einige Maklerunternehmen bieten eine Finanzierungsberatung durch eine eigene Fachabteilung mit eigens in diesem Bereich geschulten Spezialisten an. Andere arbeiten dazu mit verlässlichen Partnern zusammen. Die Immobilienvermittlung ist in jedem Fall von der Finanzierungsberatung und -vermittlung zu trennen. Kaufinteressenten können sich jedoch darauf verlassen, dass sie der Makler bei der Finanzierung unterstützt.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wünschen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © rudall30/Depositphotos.com

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